Stellungnahme zum aktuellen BGH-Urteil „Apotheken Werbegaben“

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Das Urteil des BGH zu Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung betrifft nur die in § 7 Abs. 1 Ziffer 1 des Heilmittelwerbegesetzes genannten Zuwendungen und Werbegaben von geringem Wert. Diese an sich erlaubten Zuwendungen oder Werbegaben sind nach der aktuellen Fassung der genannten Vorschrift dann unzulässig, wenn sie für Arzneimittel entgegen den Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes angeboten, angekündigt oder gewährt werden.

Die Kundenzeitschriften des Wort & Bild Verlages fallen nicht unter diese Regelung. Für sie gilt vielmehr die spezielle Ziffer 5, wonach Kundenzeitschriften generell, also auch beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel,  abgegeben werden dürfen.

Das BGH-Urteil im Wortlaut finden Sie hier.